Mietkonditionen

Tarifgruppe 1

Vereine der IG Depot und der Vereina

Tarifgruppe 2

Gruppierungen der Gemeinde Kirchberg

Tarifgruppe 3

Privatpersonen – Vereine/Gruppierungen nicht aus der Gemeinde Kirchberg

Räume

Tarifgruppe 1

Tarifgruppe 2

Tarifgruppe 3

Saal mit Vorplatz

Fr. 50.–

Fr. 100.–

Fr. 200.–

Dachgeschoss

Fr. 20.–

Fr. 40.–

Fr. 80.-

Küche

Fr. 30.–

Fr. 60.–

Fr. 120.–

Küche leichte ntz.

Fr. 10.–

Fr. 30.–

Fr. 60.–

Saalmiete beinhaltet
9 Garnituren Festtische/Bänke,  60 Stühle, 3 Tische

Küchenmiete beinhaltet
50 Teller, 50 Weingläser, 50 Trinkgläser, Besteck, Kaffeetassen

Mietvertrag

Allgemeines
Die Räumlichkeiten gehören der Gemeinde Kirchberg und werden vom Verein IG-Depot verwaltet. Der Mietvertrag kann rechtsgültig nur von urteilsfähigen Personen abgeschlossen werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Diese Person übernimmt die Verantwortung für die Veranstaltung. Der Verein IG-Depot übernimmt keine Haftung für Sach- und Personenschäden während der Veranstaltung. Schäden am Depot werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

Miete
Der Vertrag wird erst gültig nach Bezahlen der Miete und der abgemachten Kaution. Dies ist bis spätestens 3 Wochen nach der Terminreservation zu bezahlen, sonst verfällt die Reservation. Bei kurzfristiger Absage 30 Tage vor dem Anlass sind 20 % und bei einer Absage eine Woche vor dem Anlass 50% des Mietpreises fällig.

Rauchen
Im ganzen Gebäude ist das Rauchen verboten. Am Haupteingang befindet sich ein Aschenbecher.

Lärm und Nachtruhe
Es gelten die allgemeinen Lärmschutzbestimmungen der Gemeinde Kirchberg. Aufenthalt im Freien bis 22.00 Uhr, mit Rücksicht auf die Lärmbelästigung. Es darf draussen keine Musik gespielt werden. Nach 22.00 Uhr müssen alle Türen und Fenster geschlossen bleiben. Aufenthalt im Freien nur zum Rauchen. In den Räumlichkeiten ist die Musik soweit zu reduzieren, so dass man draussen nichts hört.

Parkplätze
Es dürfen die öffentlichen Parkplätze in Kirchberg verwendet werden. Auf dem Tellplatz dürfen nur die markierten Parkfelder verwendet werden. Willkürliches Parkieren kann von Gesetzeswegen durch die Polizei gebüsst werden. Es dürfen keine Parkplätze reserviert werden.

Gefahren
Ab einer Personen Zahl von 20 Personen muss der Notausgang offen sein und darf nicht durch nichts versperrt werden. Das Abbrennen von Tischbomben, Feuerwerk usw. ist im Gebäude strengstens verboten.

Reinigung
Das Depot und der Aussenbereich müssen ordentlich abgegeben werden. Die Umgebung muss noch am Abend aufgeräumt werden. Die Räumlichkeiten sind gem. Anweisung des Vermieters bis zum vereinbarten Zeitpunkt zu reinigen.

Abfall
Der Abfall muss durch den Mieter selbst entsorgt werden. Altglas kann bei der Sammelstelle hinter dem Depot entsorgt werden. Es gilt jedoch die Einwurf Zeiten zu beachten. Der Abfalleimer vor dem Depot wird durch die Gemeinde geleert.

Kontrolle
Der Vermieter behält sich das Recht vor, jederzeit unangemeldet Kontrollen durchzuführen. Den Weisungen dieser Person ist sofort Folge zu leisten. Bei nichteinhalten der Mietbestimmungen kann die Veranstaltung sofort beendet werden.

Rückerstattung der Kaution
Wenn bis 10 Tage nach der Veranstaltung keine schriftlichen Reklamationen an den Vermieter eingegangen sind, wird die Kaution zurückerstattet.

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